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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 14.10.2020

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.niedersachsen-technikum.de

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Einige verwendete Text- und Link-Farben haben einen unzureichenden Kontrast.
  • Die auf den Seiten enthaltenen Bilder und Grafiken wurden noch nicht vollständig durch Alternativtexte ergänzt.
  • Nicht zu allen enthaltenen Videos stehen derzeit Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Nicht alle Dokumente (z. B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Fassung vor.


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen konnten aus technischen Schwierigkeiten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.

Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Einrichtungen, etc.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

Wir sind bemüht neu eingestellte sowie vorhandene Videos, Grafiken und Bilder schnellstmöglich mit Audioskription und Alternativtexten zu versehen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.10.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung erfragen und barrierefreie Alternativen anfordern:

Zentrale Koordinierungsstelle Niedersachsen-Technikum
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel. 0541 969-3703
judith.braeuer@niedersachsen-technikum.de 

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de 

 

Datum der Veröffentlichung der Website: 06.02.2020